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Privathaftpflicht · Leistung bei geliehenen & gemieteten Sachen
Privathaftpflichtversicherung - Sind geliehene Sachen versichert?
Geliehene Sachen sind in der Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich mitversichert. Für Schäden an fremden Sachen, die geliehen, gemietet, gepachtet oder geleast sind, kommt der Haftpflicht-Versicherer bei vielen Tarifen nicht auf. Die Begründung: Die Leihsache ersetzt praktisch Eigentum – und das ist typischerweise nicht mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob etwas unentgeltlich oder bei einem gewerblichen Verleih gemietet oder geliehen ist. Ausnahmen gelten zumeist bei Schäden an Mietwohnungen.
Einige sehr gute Haftpflicht-Tarife versichern aber auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, teilweise nur bis zu bestimmten Grenzen. Bei den empfehlenswerten Haftpflichtversicherungen sind bspw. auch Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen versichert, hier begrenzt auf 10.000 oder 50.000 Euro. Interessenten sollten also auf diese wichtige Leistungserweiterung achten, da Schäden an geliehenen Sachen in der Praxis sehr häufig vorkommen und die Leistungserstattung durch den Haftpflichtversicherer somit sehr wichtig ist. Ein weiterer wichtiger Leistungsbaustein ist bspw. die Leistung bei Gefälligkeitshandlungen.
Privathaftpflicht Vergleich - Zuletzt aktualisiert am: 04.12.2023