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Bauherrenhaftpflicht · Bauherrenhaftpflichtversicherung · Vergleich
Bauherrenhaftpflicht Versicherung - Welche Schadensarten sind abgesichert?
Eine Bauherrenhaftpflicht Versicherung ist für den Bau eines Hauses bzw. einer Immobilie notwendig. Eine Baustelle stellt immer eine gewisse Gefahrenquelle dar, die vom Bauherren entsprechend gesichert werden muss. Dabei ist es trotz größter Sorgfalt manchmal nicht zu verhindern, dass Dritte zu Schaden kommen (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung). Der Bauherr hat deshalb seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, so dass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters bzw. Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann. In einem solchen Fall muss generell der Bauherr dafür haften, was mitunter das Ende des gesamten Bauvorhabens bedeuten kann. Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise beauftragte Handwerker auf der Baustelle zu Schaden kommen.
Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung deckt folgende Schäden ab:
- Schäden, die von auf der Baustelle beschäftigten Handwerkern verursacht werden
- Alle durch die Bautätigkeit entstandenen Schäden
- Schäden die durch den Einsatz von Baumaschinen entstehen
- Schäden aufgrund einer mangelhaften Planung oder Bauleitung durch den Versicherungsnehmer
Bauherrenhaftpflicht Rechner - Zuletzt aktualisiert am: 04.12.2023
Werden auf der Baustelle Leitungen beschädigt kann dies ebenfalls zu enormen Folgekosten führen. Hierzu gehören unter anderem Kabel und Kanäle sowie Wasser- und Erdleitungen. Dieses Risiko wird ebenfalls durch die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt.
Dabei gelten die folgenden Bedingungen;
- Der Bauherr muss sich schriftliche Auskünfte über den Verlauf der vorhandenen Leitungen einholen.
- Der Arbeitsbeginn muss bei den zuständigen Stellen angezeigt werden, sodass die erforderlichen Hilfs- und Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden können.
Die Bauherrenhaftpflicht gilt für die gesamte Dauer des Bauvorhabens. Stürzt beispielsweise jemand in eine ungesicherte Grube werden die Folgeschäden durch die Versicherung übernommen. Häuser die bereits bewohnt jedoch noch unverputzt sind, gelten ebenfalls als Baustelle. Bei den meisten Anbietern ist die maximale Vertragslaufzeit auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt. Sollte sich eine Verlängerung der Bauzeit abzeichnen ist es wichtig, den Versicherer darüber zu informieren. In der Regel kann in einem solchen Fall eine Verlängerungsprämie vereinbart werden. Damit auch nach der Baufertigstellung ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, sollte im Anschluss an die Bauherrenhaftpflicht eine andere Variante der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Leistungen der Bauherrenhaftpflicht:
- Prüfung ob die Schadensersatzansprüche in der gestellten Höhe gerechtfertigt sind
- Übernahme der berechtigten Ansprüche
- Unberechtigt gestellte Ansprüche werden abgewehrt
- Kommt es zu einem Rechtsstreit werden diese Kosten ebenfalls von der Bauherrenhaftpflicht übernommen
Für einen umfassenden Versicherungsschutz kommt es insbesondere auf eine ausreichende Deckungssumme an. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Bei einigen Versicherern wird auch die vorhandene Bausumme als Richtwert für die Deckung genutzt. Die Höhe der zu zahlenden Prämie richtet sich in der Regel nach Versicherungssumme, Bauzeit und Baufläche. Dazu wird auch die Zahl der auf der Baustelle beschäftigten Personen bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Je mehr Personen dort Arbeiten bzw. je mehr Tätigkeiten der Versicherungsnehmer selbst übernimmt desto höher ist das Risiko eines Schadens.