Berufsunfähigkeitsversicherung Wechsel | Tipps 2024
Das Wichtigste zum BU Versicherung Wechsel im Überblick
- Ein Umstieg auf eine andere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann sich durch niedrigere Prämien oder verbesserte Vertragsbedingungen auszeichnen, birgt jedoch oft die Notwendigkeit einer neuen Gesundheitskontrolle.
- Die Inanspruchnahme von Wechselmöglichkeiten ermöglicht es beispielsweise, von einer zusätzlichen BU-Versicherung zu einer eigenständigen BU-Police zu wechseln.
- Zu den Beweggründen für einen Wechsel zählen eine mangelnde Anpassungsfähigkeit der bestehenden Police, das Fehlen einer Möglichkeit zur Nachversicherung oder zur Vertragsverlängerung sowie die Aussicht auf steigende Versicherungsbeiträge.
- Bei der Entscheidung für eine neue BU-Versicherung sollten sowohl die Breite der abgedeckten BU-Leistungen als auch die Kosten und das Risiko von Beitragssteigerungen in die Überlegungen einbezogen werden.
Tipps zum Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den essentiellen Absicherungen im Bereich der persönlichen Vorsorge. Ein Wechsel dieser Versicherung sollte daher wohlüberlegt erfolgen, denn er kann auch mit Nachteilen verbunden sein. Ein Wechsel kann jedoch vorteilhaft sein, falls die neue Versicherung vergleichbare Leistungen zu günstigeren Tarifen bietet oder bessere Vertragsbedingungen vorweist, die im bestehenden Vertrag nicht vorhanden sind.
Bei einem Versicherungswechsel ist üblicherweise eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand seit dem Abschluss der ursprünglichen Versicherung verschlechtert haben, könnte dies zu Nachteilen führen, da der Abschluss eines neuen BU-Vertrags unter diesen Umständen möglicherweise nicht realisierbar ist.
Optionen für den Wechsel einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Wechsel kann auch durch spezielle Wechseloptionen innerhalb der Versicherungspolice erfolgen. Dies ermöglicht unter anderem den Übergang von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Wechsel in einen anderen Tarif bei derselben Versicherung.
Mögliche Gründe für einen Wechsel können eine mangelnde Flexibilität des aktuellen Vertrags, das Fehlen einer Nachversicherungsgarantie oder Verlängerungsoption oder eine bevorstehende Beitragserhöhung sein. In einigen Fällen kann auch die Umwandlung in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Wechsel in der Art der Überschussbeteiligung angebracht sein.
Wenn die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente im bestehenden Vertrag nicht ausreicht, sollte zunächst die Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie geprüft werden, bevor ein Wechsel erwogen wird. In Ausnahmefällen kann auch der Abschluss einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung gezogen werden, um den Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu ergänzen.
Wann sollte ein Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gewechselt werden?
Ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) sollte gründlich überlegt werden, da diese Versicherung idealerweise bis zum Eintritt in den Ruhestand Bestand haben sollte. Es gibt jedoch Umstände, unter denen eine Überprüfung oder ein Wechsel des Versicherungsschutzes angebracht sein kann. Ein Wechsel kann erwogen werden, wenn:
- der bestehende Tarif starre Versicherungsbedingungen aufweist oder eine abstrakte Verweisung beinhaltet,
- der neue Tarif verbesserte Leistungen im Vergleich zum aktuellen Vertrag bietet und die Kosten entweder gleichbleiben oder nur minimal steigen,
- der neue Tarif identische Leistungen und Bedingungen wie der bestehende Vertrag aufweist, jedoch zu einem niedrigeren monatlichen Beitrag erhältlich ist.
Dabei ist zu beachten, dass mit zunehmendem Alter das Risiko einer Berufsunfähigkeit und somit potenziell auch der Beitrag für den neuen Versicherungsschutz steigen kann. Verschlechterungen des Gesundheitszustands seit dem Abschluss des ursprünglichen Vertrags können ebenfalls zu höheren Beiträgen im neuen Vertrag führen.
Merkmale einer leistungsstarken BU-Versicherung
Bei der Entscheidung für einen Wechsel sollten Sie die Tarife sorgfältig vergleichen und dabei neben den Beiträgen und dem Risiko einer Beitragserhöhung insbesondere auf die Versicherungsbedingungen und die gebotenen Leistungen bei Berufsunfähigkeit achten. Zu den empfehlenswerten Vertragsmerkmalen zählen:
- Einbeziehung einer Beitragsdynamik,
- Nachversicherungsgarantie,
- Verzicht auf abstrakte Verweisung,
- Unterstützung bei Umorganisation und Wiedereingliederung,
- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit,
- Möglichkeit zur Beitragsstundung,
- Überprüfungsoption des Beitrags bei einem Berufswechsel,
- weltweiter Versicherungsschutz,
- spezielle Wechseloptionen, z.B. für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit nach Erreichen des Beamtenstatus,
- eine hohe Leistungsquote und positive Bewertungen.
Ein Berufswechsel in eine günstigere Risikogruppe macht nicht zwangsläufig einen Versicherungswechsel erforderlich, da viele BU-Versicherer eine Option zur Beitragsanpassung anbieten. Hierbei erfolgt eine Neubewertung, die zu einer Reduzierung des Beitrags führen kann.
Fragen und Antworten zum Wechsel der BU Versicherung
FRAGE 1: Ich habe bereits eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung – Kann ich wechseln?
ANTWORT: Prinzipiell ja. Wir empfehlen grundsätzlich, bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge überprüfen zu lassen, da ältere Verträge häufig an entscheidenden Stellen schlechte Bedingungen enthalten. Oftmals sind ältere Verträge zudem teuer.
Wenn Sie also bereits in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob es sich dabei um einen qualitativ hochwertigen oder eher einen mangelhaften BU-Tarif handelt. Außerdem sollte überprüft werden, ob ein Wechsel auch aus finanzieller Sicht sinnvoll ist, ob Sie also eine deutliche Beitragsersparnis dadurch hätten.
Wenn Sie die BU-Versicherung schon vor 2002 abgeschlossen haben, ist es durchaus möglich, dass Sie noch eines der sehr alten Bedingungswerke haben (in denen beispielsweise die abstrakte Verweisung NICHT ausgeschlossen ist). Wenn Sie sich unsicher sind, können wir die Prüfung Ihres BU-Tarifs für Sie übernehmen.
Bei einem angedachten BU-Wechsel ist jedoch unbedingt der Gesundheitszustand zu beachten. Keinesfalls darf die alte Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden, BEVOR man nicht die Annahmeerklärung der Gesellschaft (also den Versicherungsschein) der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung in Händen hält.
Wer dies nicht beachtet, riskiert, plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Denn wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abgeschlossen wurde, in denen man sich bester Gesundheit erfreute und dann im Laufe der Zeit einige Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sind (zum Beispiel im Herz-/Kreislaufsystem oder im Rückenbereich), könnte sich der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung als schwierig erweisen.
In einem solchen Fall kann es zu hohen Zuschlägen, Ausschlüssen (sogenannten Leistungsausschluss oder Ausschlussklausel) oder sogar zur Ablehnung eines gestellten BU-Antrags kommen.
FAZIT: Wenn aus gesundheitlicher Sicht einem neuen BU-Vertrag nichts im Wege steht und Sie zudem durch den Tarifwechsel eine deutliche Beitragsersparnis haben, können Sie einen Wechsel Ihrer BU-Versicherung durchaus in Erwägung ziehen.
FRAGE 2: Verliere ich bei einem Wechsel meiner Berufsunfähigkeitsversicherung Geld?
ANTWORT: Nein. Denn anders als bei einer Renten- oder Lebensversicherung, bei deren Wechsel oder Kündigung unter Umständen Kapital vernichtet wird, kann dies bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht passieren, da es sich – vergleichbar mit einer KFZ-Versicherung – um eine reine Risikoversicherung handelt und daher kein Kapital aufgebaut wird.
Bei kombinierten Verträgen, in denen der Berufsunfähigkeitsschutz häufig an eine Renten- oder Lebensversicherung gekoppelt ist (= Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ), ist die Kündigung des gesamten Produkts in den meisten Fällen nicht anzuraten, da hierbei in der Regel angespartes Kapital verloren geht.
Es besteht aber vielfach die Möglichkeit, die BUZ aus dem Kombivertrag herauszunehmen und zu kündigen. Dabei lässt man dann die Hauptversicherung, also die Renten- oder Lebensversicherung, weiterlaufen.
Der Berufsunfähigkeitsschutz kann dann bei einem anderen Anbieter günstiger (und oft auch mit besseren Bedingungen) abgeschlossen werden.
FRAGE 3: Welche Gesellschaften bieten eine Akademiker BU an?
ANTWORT: Akademiker BU-Angebote sind Tarife von großen, bekannten deutschen Versicherungen. Bei diesen Versicherungsgesellschaften handelt es sich um große, namhafte und finanzstarke deutsche Unternehmen, die seit teilweise über 100 Jahren am Versicherungsmarkt agieren und zu den Marktführern im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen gehören.
FRAGE 4: Wer ist nach einem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mein Vertragspartner?
ANTWORT: Den Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie selbstverständlich direkt mit der Versicherungsgesellschaft und nicht mit Ihrem Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler.
Wir und unsere Kooperationspartner sind als Finanz- und Versicherungsmakler lediglich beratend und vermittelnd tätig und nehmen zu keinem Zeitpunkt Geldbeträge von Ihnen entgegen.
Die BU-Rente wird im Leistungsfall von der Versicherung natürlich auch direkt an Sie ausgezahlt.
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