Haftpflichtversicherung kündigen · Kündigung des Haftpflicht Vertrags

Haftpflichtversicherung kündigen - Kündigung von Jahresverträgen

Die meisten Haftpflichtversicherungen sind Jahresverträge, wobei zwischen 1-Jahres-Verträgen und Mehr-Jahres-Verträgen unterschieden wird. Private Haftpflichtversicherungen laufen in der Regel lediglich 1 Jahr. Teilweise werden auch 5- oder 10-Jahresverträge von Versicherungsvermittlern angeboten. Dies sollte in der Regel jedoch vermieden werden. Berufliche oder gewerbliche Haftpflichtversicherungen werden meist als 3-Jahres-Verträge angeboten, teilweise auch als 1-Jahres-Vertrag. Wer seinen Haftpflicht-Vertrag beenden möchte, muss diesen mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündigen. Damit die Kündigung wirksam wird, muss diese also bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des neuen Versicherungs-Turnus beim jeweiligen Versicherer eingehen. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Haftpflicht-Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Um den rechtzeitigen Eingang des Kündigungsschreibens nachweisen zu können, kann die Kündigung per Einschreiben gesendet werden. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch ein Sonderkündigungsrecht, bspw. bei Beitragserhöhungen.

Haftpflichtversicherung Kündigung - Sonderkündigung - Außerordentliche Kündigung

Haftpflichtversicherung kündigen
Haftpflicht kündigen - Kündigung einer
Haftpflichtversicherung
Eine Sonderkündigung bzw. außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung ist immer dann möglich, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung durchführt. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen ab Kenntnisnahme der Erhöhung.

Des Weiteren gilt auch für den Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der eingereichte Schaden durch die Versicherung übernommen wurde oder ob diese eine Regulierung ganz oder teilweise abgelehnt hat. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier vier Wochen und beginnt mit dem Abschluss der Schadensregulierung.

Als dritte Möglichkeit kann der Haftpflicht-Vertrag bei Wegfall des Risikos vorzeitig beendet werden. Für diesen Fall müssen keinerlei Fristen eingehalten werden und es ist auch keine separate Kündigung erforderlich. Wenn bspw. ein Selbständiger sein Gewerbe abmeldet, kann der Vertrag vorzeitig mit sofortiger Wirkung beendet werden.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 08.03.2024