Familienhaftpflicht Vergleich 2024· Familien Haftpflichtversicherung

Familienhaftpflichtversicherung - Familien günstig versichern

Familien haben bei der privaten Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, sich mit einer einzigen Familienhaftpflicht Versicherung komplett abzusichern. Sowohl der Ehepartner, als auch die noch nicht volljährigen Kinder sind ohne Zusatzkosten mitversichert. Selbst für Kinder über 18 Jahre gilt der Versicherungsschutz noch, solange sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Bei Paaren ohne Trauschein oder bei Lebenspartnerschaften kann der im selben Haushalt wohnende Partner ebenfalls in die Familienhaftpflichtversicherung einbezogen werden. Wichtig dabei ist, dass dieser namentlich im Versicherungsvertrag genannt wird. Beim Zusammenziehen können Partner mit zwei separaten Haftpflichtversicherungen den älteren Vertrag kündigen. Dies funktioniert sogar rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres.

Die Familienhaftpflichtversicherung umfasst neben dem Versicherungsnehmer selbst auch dessen Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder sowie teilweise im Haushalt beschäftigtes Personal wie ein Au-pair oder ein Kindermädchen. Somit kann die private Haftpflicht eine echte Familienversicherung darstellen. Einzige Einschränkung dabei ist, dass Schäden untereinander, also Schäden, die ein Familienmitglied dem anderen zufügt, nicht durch die Familienhaftpflichtversicherung versichert werden können.

Familienhaftpflicht Vergleich - Zuletzt aktualisiert am: 19.04.2024

 

Familienhaftpflicht - Kinder sind kostenlos mitversichert

Die kostenlose Mitversicherung der Kinder endet mit deren Volljährigkeit bzw. mit Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums. Dabei kann es immer wieder zu Grenzfällen kommen, falls Kinder nach dem Schulabschluss nicht direkt in die Ausbildung oder ins Studium starten. Wer beispielsweise nicht gleich einen Ausbildungsplatz findet oder sich vor dem Studium erst mal eine Auszeit nimmt, ist anschließend nicht mehr über die Familienhaftpflicht der Eltern abgesichert. Einige Familienhaftpflichtversicherungen bieten für Familien einen Nachversicherungsschutz an. Dabei kann ein bestimmter Zeitraum oder Lebensalter vereinbart werden, bis zu dem die Kinder noch kostenlos mitversichert sind.

Nach der Hochzeit sollten Paare immer eine genaue Inventur der vorhandenen Versicherungen durchführen. Sollten beide im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. Im Falle einer Trennung sollte der Vertrag von demjenigen Partner weitergeführt werden, bei dem die Kinder leben.

Deliktunfähige Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung

Kinder unter 7 Jahren sind generell nicht schuldfähig (nicht "deliktfähig") und können deshalb für einen Schaden auch nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt eine erweiterte Altersgrenze von 10 Jahren. Dies bedeutet, dass die Familienhaftpflichtversicherung einen Schaden von deliktunfähigen Kindern auch nicht ersetzen muss. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sollte also der 6-jährige Sohn mit dem Fußball eine Fensterscheibe durchschießen, müssen Eltern den Schaden nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht ersetzen.

Allerdings fühlen sich viele Eltern moralisch dazu verpflichtet, die Kosten für einen durch ihre Kinder entstandenen Schaden zu übernehmen. Deshalb sollte beim Abschluss des Vertrages darauf geachtet werden, dass Schäden von deliktunfähigen Kindern ebenfalls übernommen werden. Die meisten Familienhaftpflichtversicherungen bieten diese Möglichkeit in ihren Komfort-Tarifen an. Zu beachten ist dabei, dass für solche Schäden eine andere Deckungssumme von beispielsweise 20.000 Euro gilt.

Familienhaftpflichtversicherung - Verletzung der Aufsichtspflicht der Kinder

Eine einheitliche gesetzliche Regelung was die Aufsichtspflicht der Eltern umfasst, gibt es hierzulande nicht. Deshalb muss diese Frage in Einzelfällen oftmals vor Gericht geklärt werden. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgelegt, dass Eltern ein Kind im Alter von 5 Jahren beim Spielen auf dem Spielplatz alle 30 Minuten kontrollieren müssen. Im verhandelten Fall hat ein Junge von 5 Jahren mit seinem 7-jährigen Freund 17 auf einem Parkplatz des Wohnhauses abgestellte Fahrzeuge zerkratzt. Die Richter sahen in diesem Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht, da die Eltern ihren Sohn nicht alle 30 Minuten kontrolliert haben. Bei dem 7-jährigen Jungen hielten die Richter dagegen eine Kontrolle alle zwei Stunden für ausreichend, sodass hier keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Allerdings handelt es sich hier um keinen Schaden des Straßenverkehrs, sodass der 7-jährige bereits selbst haften muss.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 08.04.2024